Die Baubranche steckt in einer Krise: Steigende Zinsen, hohe Baukosten und überlastete Behörden sorgen dafür, dass viele Projekte ins Stocken geraten. Die Politik reagiert nun mit neuen Instrumenten, die das Planen und Bauen beschleunigen sollen, wie beispielsweise das Schneller-Bauen-Gesetz, ein umfassendes Reformpaket.
Offiziell trägt es den Titel: „Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben“ (kurz: Schneller-Bauen-Gesetz – SBG) und ist ein Berliner Landesgesetz, das am 5. Dezember 2024 vom Abgeordnetenhaus Berlin beschlossen und am 22. Dezember 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde.
Ziel ist, die Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse im Land Berlin deutlich zu verkürzen.
Dazu wurden über 50 gesetzliche Bestimmungen in zehn Landesgesetzen geändert wie etwa in der Bauordnung, im Naturschutzgesetz und im Verwaltungsverfahrensgesetz. Darüberhinaus sollen die Verwaltungsabläufe modernisiert und digitalisiert werden.
Das sind die drei Hauptziele des SBG:
- Verfahren beschleunigen: durch klare Fristen und Zuständigkeiten.
- Digitalisierung ausbauen: um Anträge, Stellungnahmen und Kommunikation effizienter zu gestalten.
- Koordination verbessern: durch neue Formate wie Bauantragskonferenzen, bei denen alle relevanten Behörden frühzeitig zusammenkommen.
Wie unterscheidet sich das Schneller-Bauen-Gesetz vom „Bauturbo“?
Der Bauturbo ist eine gesetzliche und organisatorische Initiative der Bundesregierung, die darauf abzielt, bundesweite rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren deutschlandweit zu beschleunigen.
Der Bauturbo schafft also den rechtlichen Rahmen auf Bundesebene u. a. mit Änderungen im Baugesetzbuch, im Umweltrecht und in der Verwaltungsdigitalisierung, während das Schneller-Bauen-Gesetz die konkrete Umsetzung auf Landesebene darstellt. Erfahre hier noch mehr über den Bauturbo.
Welche konkreten Änderungen bringt das Schneller-Bauen-Gesetz?
1. Schnellere Genehmigungen
- Einführung verbindlicher Fristen für Bauämter.
- Bauantragskonferenzen, in denen alle beteiligten Stellen frühzeitig koordiniert werden.
- Klare Zuständigkeiten und standardisierte Prüfprozesse.
2. Digitalisierung der Verfahren
- Bauanträge können künftig vollständig digital eingereicht und bearbeitet werden.
- Einheitliche digitale Plattformen sollen Datenaustausch und Kommunikation erleichtern.
- Schriftformerfordernisse, also die Pflicht, dass Erklärungen oder Anträge in schriftlicher Form erfolgen müssen, um rechtlich wirksam zu sein, werden reduziert.
3. Vereinfachungen im Bau- und Planungsrecht
- Erleichterungen für Aufstockungen, Umnutzungen und Bauen im Bestand.
- Einführung von Typengenehmigungen und des Gebäudetyps E („Experimentelles Bauen“) zur Förderung innovativer Bauweisen.
- Anpassungen im Natur- und Artenschutzrecht, um parallele Prüfungen zu vermeiden.
4. Überarbeitete Berliner Bauordnung
- Modernisierung der BauO Bln mit neuen Vorgaben zu Bearbeitungszeiten und Zuständigkeiten.
- Mehr Rechtssicherheit für Bauherren und Projektentwickler.
- Förderung nachhaltiger Bauweisen (z. B. Solaranlagen, Holzbau, Recyclingmaterialien).
Gut zu wissen: Hamburg hat zwar kein eigenes „Schneller-Bauen-Gesetz“, verfolgt aber mit der neuen Hamburgischen Bauordnung (HBauO) denselben Ansatz. Diese soll Anfang 2026 in Kraft treten.
Das Schneller-Bauen-Gesetz im Überblick
Das Schneller-Bauen-Gesetz ist ein Meilenstein für schnellere und digitalere Bauverfahren.
Es schafft klare Fristen, verbindliche Prozesse und eine bessere Abstimmung zwischen Behörden.
Das Gesetz gibt den rechtlichen Rahmen, doch ohne mehr Personal und moderne IT-Infrastruktur in den Bauämtern bleibt der Effekt begrenzt. Die tatsächliche Beschleunigung entsteht erst, wenn Planer, Projektsteuerer und Behörden auch digital und kollaborativ arbeiten.